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Föhr-Amrumer Bank eG
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Lastschriften europaweit

SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift

Seit November 2009 können Sie mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Sie haben im Inland und grenzüberschreitend die Wahl zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift.

SEPA-Basis-Lastschrift im Überblick

Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugs-Ermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungs-Empfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.

Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen teil

Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Föhr-Amrumer Bank eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.

Widerspruchsfrist

Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungs-Buchung (Fälligkeits-Termin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.